Die gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG zulässige Beschwerde ist unbegründet. Eine Anordnung gemäß § 48 Abs. 5 S. 3 RVG kommt nach der Gesetzesbegründung insbesondere dann in Betracht, wenn in dem oder [...]
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