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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.03.2008

3 Ta 93/08

Normen:
ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr.2 a, 3, 4 § 117 Abs. 2 Satz 1 § 118 Abs. 2
SGB XII § 82 Abs. 2 Nr. 4

Fundstellen:
ZMR 2009, 226

Die gem. § 127 Abs. 3 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Staatskasse ist begründet. Die Klägerin ist mit monatlichen Raten von 30,-- EUR an den Verfahrenskosten gem. Tabelle § 115 Abs. 2 ZPO zu beteiligen. Das [...]
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