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KG - Entscheidung vom 21.10.2008

Not 2/08

Normen:
BNotO § 6 Abs. 3
BNotO § 6 Abs. 3

Fundstellen:
AnwBl 2009, 156
KGReport 2009, 674

Der Bescheid der Präsidentin des Kammergerichts vom 21. Mai 2008 - 3835 E-G 121/07 - wird aufgehoben. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragsteller zum Notar zu bestellen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. [...]
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