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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 12.11.2008

2 K 1928/08

Normen:
EStG § 33

Streitig ist, ob Aufwendungen des Klägers von 850,00 € zum Erwerb eines künstlichen Haarteils (Toupet) als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigungsfähig sind. Die Kläger sind zur Einkommensteuer [...]
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