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FG München - Entscheidung vom 01.08.2008

1 K 3484/06

Normen:
AO § 152
EStG § 21

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. I. Streitig ist, ob zu Recht ein Verspätungszuschlag festgesetzt wurde und Zahlungen an die Mutter der Klägerin als Werbungskosten bei den [...]
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