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BGH - Entscheidung vom 26.03.2008

VII ZR 105/07

BGH, Beschluss vom 26.03.2008 - Aktenzeichen VII ZR 105/07

DRsp Nr. 2009/26001

Klarstellung eines Urteils hinsichtlich der Zurückweisung einer Berufung bzgl. eines Teilurteils

Tenor

Das Urteil des Senats vom 23. Oktober 2008 wird dahin klargestellt, dass die Aufhebung des Urteils des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Mai 2007 im Kostenpunkt und insoweit erfolgt ist, als seine Berufung gegen das Teilurteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 10. November 2005 zurückgewiesen ist, soweit die Klage in Höhe von 747.419,52 EUR nebst Zinsen abgewiesen ist.