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AG Solingen - Entscheidung vom 01.12.2008

7 M 5317/08

Normen:
ZPO § 903

Fundstellen:
JurBüro 2009, 215 (Volltext mit amtl. LS)
DGVZ 2009, 67

wird auf die Erinnerung der Gläubigerin vom die Kostenrechnung der Gerichtsvollzieherin vom aufgehoben. Kosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt. I. Der Schuldner [...]
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