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AG Rinteln - Entscheidung vom 21.08.2008

2 C 213/07 (I)

Normen:
BGB § 253 Abs. 2
BGB § 823 Abs. 1

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 500 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem [...]
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