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AG Osnabrück - Entscheidung vom 04.01.2008

31 C 421/07 (XXIV)

Normen:
RVG-VV Nr. 4141

Fundstellen:
RVGreport 2008, 190

- Ohne Tatbestand gemäß § 313a ZPO . Bezüglich des nach Rechtshängigkeit gezahlten Teilbetrages von 25,09 EUR ist Erledigung der Hauptsache festzustellen. Bezüglich des weitergehenden Anspruchs ist die Klage nicht [...]
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