Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 31. Juli 2007 ist zulässig (§ 124 a Abs. 4 VwGO ), hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Gemäß § 124 Abs. 1 VwGO steht den Beteiligten [...]
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