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VGH Bayern - Entscheidung vom 04.12.2007

13a ZB 07.30427

Normen:
RVG § 30

Der Gegenstandswert für Klagen auf Zu- und Abererkennung der Flüchtlingseigenschaft beträgt seit dem 1. Januar 2005 nach § 30 Satz 1 Alt. 1 RVG auch nach Auffassung des erkennenden Senats 3000 Euro. Das [...]
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