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VG Stuttgart - Entscheidung vom 07.12.2007

11 K 5865/07

Normen:
VwGO § 167 Abs. 1
ZPO § 727
ZPO § 775

Die Erinnerung gegen den Beschluss, mit dem die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle die Umschreibung des Kostenfestsetzungsbeschlusses als Vollstreckungstitel auf den Erinnerungsführer abgelehnt hat, ist zulässig (§§ [...]
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