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OVG Sachsen - Entscheidung vom 05.10.2007

5 E 191/07

Normen:
GKG § 63 Abs. 3
GKG § 68 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2008, 735

Die Entscheidung über die Streitwertbeschwerde obliegt gem. § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 6 Satz 2 GKG dem Senat, nachdem der Berichterstatter das Verfahren mit Beschluss vom 10.9.2007 wegen grundsätzlicher Bedeutung [...]
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