Die gemäß § 66 Abs. 1 GKG zulässige Erinnerung ist unbegründet. In die Gerichtskostenrechnung vom 30.8.2006 ist zutreffend eine Verfahrensgebühr von 242,-- EUR eingestellt worden. Der Kostenberechnung liegt zutreffend [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!