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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 01.08.2007

18 A 2612/06

Normen:
GKG § 66 Abs. 1
KV-GKG Nr. 5124 Nr. 3
VwGO § 161 Abs. 2

Fundstellen:
NJW 2008, 457

Die gemäß § 66 Abs. 1 GKG zulässige Erinnerung ist unbegründet. In die Gerichtskostenrechnung vom 30.8.2006 ist zutreffend eine Verfahrensgebühr von 242,-- EUR eingestellt worden. Der Kostenberechnung liegt zutreffend [...]
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