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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 20.06.2007

21 A 2702/06

Normen:
BBesG § 44 Abs. 1
BBesG § 44 Abs. 3
LehrzulV-NRW § 1
LehrzulV-NRW § 2

Fundstellen:
DVBl 2007, 1185

Der Kläger steht als Polizeioberkommissar im Dienst des beklagten Landes. Er ist Sachbearbeiter im Bereich Benutzerservice - Informations- und Kommunikationstechnik - bei einem Polizeipräsidium. Zu seinen Aufgaben [...]
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