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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 22.01.2007

10 B 2456/06

Normen:
VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6
BauO NRW § 2 Abs. 2
BauO NRW § 6 Abs. 5 Satz 1 1. Spiegelstrich
BauO NRW § 6 Abs. 6
BauO NRW § 6 Abs. 6 Satz 4 a.F.
BauO NRW § 31 Abs. 1
BauO NRW § 31 Abs. 1 Nr. 1
BauO NRW § 17 Abs. 3 Satz 2

Fundstellen:
BRS 71 Nr. 177
BauR 2007, 1021
ZfBR 2007, 482

Aus den mit der Beschwerde dargelegten Gründen, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, ergibt sich nicht, dass der Beschluss des VG zu ändern ist. (........) Aus der [...]
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