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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 09.08.2007

11 ME 290/07

Normen:
VwGO § 60
ZPO § 85 Abs. 2

Fundstellen:
NJW 2007, 3225

Die Beschwerde ist unzulässig. Die Antragsteller haben die Frist zur Darlegung der Gründe, aus denen der Beschwerde stattgegeben werden soll, versäumt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 25. Juni 2007 wurde dem [...]
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