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OVG Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidung vom 12.10.2007

3 M 169/07

Normen:
BauNVO § 20
LBauO M-V n.F. § 87 Abs. 2
LBauO M-V a.F. § 2 Abs. 6

Fundstellen:
BRS 71 Nr. 134
NJ 2008, 188

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 12.09.2007 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner. Der Wert des Streitgegenstandes [...]
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