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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 29.11.2007

2 AR 39/07

Normen:
GerOrgG Rheinland-Pfalz § 4 Abs. 3 Nr. 2 a
BGB § 2261 Satz 2

Fundstellen:
FGPrax 2008, 118
OLGReport-Zweibrücken 2008, 418
ZEV 2008, 289

Für die Entscheidung über die Meinungsverschiedenheiten der beteiligten Amtsgerichte ist gemäß §§ 5 Abs. 1 Satz 1, 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , § 4 Abs. 3 Nr. 2 a GerOrgG Rheinland-Pfalz der Senat zuständig, weil das zu [...]
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