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OLG Köln - Entscheidung vom 16.01.2007

6 W 1/07

Normen:
UWG § 4 Nr. 9 lit. a
ZPO § 91a § 93 § 138 Abs. 4

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2007, 424
wrp 2007, 559

Die gem. § 91 a Abs.2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist nur noch gem. § 91 a Abs.1 ZPO nach billigem [...]
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