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OLG Hamm - Entscheidung vom 11.05.2007

9 U 37/07

Normen:
ZPO § 531
ZPO § 538 Abs. 2 Ziff. 3
ZPO § 940
GSG NRW § 10
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 1004

(gem. § 540 ZPO ) I. Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um die Unterlassung von ehrverletzenden Äußerungen, die der Antragsgegner über die Person des Antragstellers getätigt haben soll. Der [...]
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