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OLG Hamburg - Entscheidung vom 09.01.2007

5 W 147/06

Normen:
UrhG § 13 § 101a Abs. 1
ZPO § 269 Abs. 3

Fundstellen:
GRUR-RR 2007, 381
ZUM-RD 2007, 477

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet. Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, das der Antragsgegnerin die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt [...]
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