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OLG Dresden - Entscheidung vom 23.11.2007

8 W 1230/07

Normen:
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3

Fundstellen:
OLGReport-Dresden 2008, 262

Ergänzend wird angemerkt: § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO bezweckt als Ausnahmevorschrift keinen generellen Schutz vor der vollen Kostenlast nach Rücknahme einer Klage, deren Erfolgsaussichten der Kläger während des [...]
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