Die Beschwerde war zu verwerfen, da die Beschwerdeführerin die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde versäumt hat. Nach § 569 Abs. 1 ZPO ist die Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!