Die am 08.11.1955 geborene Klägerin darf ausweislich der Urkunde der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz vom 13.04.1995 (Kopie Bl. 169 d.A.) die Berufsbezeichnung 'Krankenschwester' führen. Die Klägerin ist seit dem [...]
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