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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 04.06.2007

9 Ta 141/07

Normen:
ZPO § 117 § 119 § 124 Nr. 4

I. Die Parteien stritten im Ausgangsverfahren um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung vom 14.02.2007. In der entsprechenden Klageschrift vom 05.03.2007 beantragte der Kläger, ihm 'Prozesskostenhilfe [...]
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