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LAG Nürnberg - Entscheidung vom 02.08.2007

5 Sa 564/06

Normen:
BErzGG (BEEG) § 21 Abs. 3
AVR § 5 Abs. 1

Fundstellen:
BB 2007, 2076

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers durch Fristablauf zum 19.08.2005 endete oder über diesen Zeitpunkt hinaus unbefristet fortbesteht. Der Kläger ist seit 01.08.1998 bei dem Beklagten [...]
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