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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 12.12.2007

12 TaBVGa 8/07

Normen:
ZPO § 935 § 940
BetrVG § 2 Abs. 1 § 87 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2

Fundstellen:
AuA 2009, 58
AuR 2008, 162

A. Die Arbeitgeberin (Antragsgegnerin) möchte die betriebsübliche Arbeitszeit bis zum 29.12.2007 an allen Freitagen und Samstagen sowie an einem Donnerstag (27.12.2007) von 20.00 Uhr auf 21.00 Uhr verlängern. Die [...]
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