Die Beschwerden sind unzulässig, weil die einstweilige Anordnung nicht aufgrund mündlicher Verhandlung erlassen wurde und damit nach §§ 621g, 620c ZPO nicht angefochten werden kann. Eine mündliche Verhandlung erfolgte [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!