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FG Schleswig-Holstein - Entscheidung vom 06.08.2007

3 KO 58/07

Normen:
BRAGO § 6
BRAGO § 31
BRAGO § 32

I. Die Erinnerungsführer begehren die Festsetzung einer Prozessdifferenzgebühr sowie einer Erörterungsgebühr unter Berücksichtigung eines Streitwerts in Höhe von 1.603,41 EUR. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: [...]
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