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FG Hamburg - Entscheidung vom 06.11.2007

8 K 44/07

Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

Fundstellen:
EFG 2008, 442

Die Beteiligten streiten darüber, ob weitere Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bezüglich des Jahres 2004 anzuerkennen sind. Die Kläger werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. [...]
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