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VG München - Entscheidung vom 14.11.2006

M 12 E 06.4123

Normen:
AufenthG § 60a Abs. 2
GG Art. 6 Abs. 1
VwGO § 123 VwGO

BESCHLUSS I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.250,-- Euro festgesetzt. I. Der Antragsteller ist nigerianischer Staatsangehöriger. [...]
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