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VG Dresden - Entscheidung vom 10.03.2006

3 K 291/06

Normen:
AufenthG § 7, § 25 Abs. 5, § 27, § 28 Abs. 1 Nr. 1, § 53, § 56
GG Art. 6 Abs. 1
VwGO § 123

BESCHLUSS 1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. I. Der aus der Bundesrepublik [...]
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