Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Oldenburg vom 4.8.2006 ist nach §§ 11 Abs.1 RpflG , 104 Abs. 3 , 567 ZPO zulässig. Sie ist in der Sache auch begründet. Das [...]
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