I. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind Testamentsvollstrecker, die Beteiligte zu 6 die Ehegattin und die Beteiligten zu 3 bis 5 die Abkömmlinge des Erblassers. Mit Beschluss vom 1.4.2005 ordnete das Landgericht Augsburg [...]
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