Das nach §§ 56 Abs. 2 , 33 Abs. 6 RVG zulässige Rechtsmittel hat in der Sache Erfolg. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat gegen die Staatskasse Anspruch auf Erstattung der Terminsgebühr, die gemäß Nr. 3104 Abs. [...]
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