Die gemäß § 793 ZPO zulässige sofortige Beschwerde (vgl. Zöller/Stöber, ZPO , 25. Aufl., § 888 , Rz. 15) ist begründet. Zu Unrecht hat das Amtsgericht seinen Beschluss vom 8.12.2005, durch den es dem Kläger ein [...]
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