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LAG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 21.11.2006

1 Ta 156/06

Normen:
GKG § 39 Abs. 1 § 42 Abs. 5 Satz 1
RVG § 33

I. Der Kläger hat mit seiner Klage vom 04.10.2005 zum einen feststellen lassen wollen, dass die mit Wirkung vom 23.09.2005 ausgesprochene Kündigung durch den Beklagten vom 13.09.2005 rechtsunwirksam sei und das am [...]
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