Die Beschwerde - nicht sofortige Beschwerde, insoweit ist auch die Rechtsmittelbelehrung des Arbeitsgerichts nicht korrekt - der Prozessbevollmächtigten des Klägers ist gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG i.V.m. § 32 Abs. 1 [...]
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