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KG - Entscheidung vom 21.03.2006

9 U 40/06

Normen:
ZPO § 522 Abs. 2
ZPO § 522 Abs. 2 Ziffer 2
ZPO § 522 Abs. 2 Ziffer 3
BPlnPG § 10 Abs. 2 S. 3

Fundstellen:
AfP 2006, 255
ZUM 2006, 565

Bei einer Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung kommt nach Sinn und Zweck eines solchen gesetzlich geregelten Eilverfahrens eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Betracht, wenn zum [...]
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