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VGH Bayern - Entscheidung vom 19.12.2005

1 NE 05.2818

Normen:
BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 6 Abs. 2
BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 6 Abs. 4
BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 6 Abs. 5
BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 7 Abs. 1 S. 1
BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 7 Abs. 1 S. 2
BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 7 Abs. 1 S. 3
BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 52 Abs. 3 S. 1
BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 64 Abs. 1 S. 1
BauGB § 1 Abs. 6
BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BauGB § 233 Abs. 1 Satz 1
BauGB § 233 Abs. 2
VwGO § 47 Abs. 6

Fundstellen:
BayVBl 2006, 670
BRS 70 Nr. 122
FStBay 2006/194
NVwZ-RR 2006, 761

I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt. I. 1. Der [...]
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