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OVG Hamburg - Entscheidung vom 04.03.2005

1 Bf 214/04

Normen:
GewO § 33i Abs. 1 Satz 2
GewO § 33c Abs. 1 Satz 2
SpielV § 9
SpielV § 13
StGB § 284

Fundstellen:
GewArch 2005, 252

Die Beklagte hat der Klägerin aufgegeben, sog. Fun-Game-Spielgeräte, an denen der Einsatz zurückgewonnen werden kann, sowie einen Tokenmanager aus ihrer Spielhalle zu entfernen, ein Speicherkartensystem einzustellen [...]
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