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OLG Rostock - Entscheidung vom 15.06.2005

1 W 64/03

Normen:
GVG § 17 Abs. 2
BGB § 839
GG Art. 34
VwGO § 40

Die gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG , §§ 567 ff. ZPO statthafte und zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. 1. Der Rechtsweg der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist zulässig. Die Kläger leiten ihr klageweise [...]
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