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OLG Rostock - Entscheidung vom 19.07.2005

3 W 53/05

Normen:
GVG § 178 Abs. 1 § 181 Abs. 1 § 182
GKG § 1 Nr. 1

Fundstellen:
OLGReport-Rostock 2006, 149

I. Das Amtsgericht Wismar verhängte gegen den Beklagten wegen ungebührlichen Verhaltens im Verhandlungstermin vom 02.03.2005 ein Ordnungsgeld in Höhe von 200,00 EUR, ersatzweise fünf Tage Ordnungshaft, weil er beim [...]
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