I. Mit Versäumnis-Urteil vom 01.02.2002 - 3 Ca 95/02 - verurteilte das Arbeitsgericht Duisburg die Schuldnerin zur Gehaltszahlung an die Gläubigerin in Höhe von 5.228,85 EUR für den Zeitraum 01.10.2001 bis 31.12.2001. [...]
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