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BayObLG - Entscheidung vom 03.03.2005

3Z BR 249/04

Normen:
FGG § 13 § 69g

Fundstellen:
FamRZ 2005, 1928

I. Für den Betroffenen bestand seit 1960 eine Pflegschaft, die zum 1.1.1992 in eine Betreuung übergeleitet wurde. Am 24.5.2002 hat das Vormundschaftsgericht den damaligen Betreuer entlassen und den Bruder des [...]
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