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BayObLG - Entscheidung vom 12.01.2005

3Z BR 251/04

Normen:
BGB § 1836a § 1908i
BVormVG Art. 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 332
FamRZ 2005, 932

I. Nachdem für die Betroffene bereits seit 1986 Gebrechlichkeitspflegschaft bestand, die kraft Gesetz in eine Betreuung überführt wurde, bestellte das Amtsgericht mit Beschluss vom 30.12.1999 den jetzigen Betreuer als [...]
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