BVerfG, Beschluß vom 26.04.2005 - Aktenzeichen 2 BvC 7/04
DRsp Nr. 2005/20977
Zurückweisung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Normenkette:
BWahlG § 64 ;Gründe:
Die Wahlprüfungsbeschwerde hat aus den Gründen des Berichterstatterschreibens vom 9. Dezember 2004 keinen Erfolg. Die weitere Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 13. Januar 2005 gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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