Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 28.06.2005

1 StR 178/05

BGH, Beschluß vom 28.06.2005 - Aktenzeichen 1 StR 178/05

DRsp Nr. 2005/10793

Gründe:

Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts und unter Berücksichtigung des weiteren Revisionsvorbringens vom 19. Mai 2005 bemerkt der Senat:

Die Verweisung der Sache an das Landgericht wegen des Verdachts eines versuchten Totschlags war nicht willkürlich, sondern angesichts des Sachverhalts, wonach auf den Kopf eines regungslos auf dem Gehsteig liegenden Mannes mit einem beschuhten Fuß eingetreten wurde, ausgesprochen naheliegend.

Auch die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten ist im Ergebnis nicht rechtsfehlerhaft.

Vorinstanz: LG Coburg, vom 28.01.2005