Die Beschwerde ist zulässig (§§ 146 Abs. 1 und 4, 147 VwGO ), und nach § 123 Abs. 1 VwGO begründet. Aufgrund des Beschwerdevorbringens (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO ) ist festzustellen, dass das Verwaltungsgericht [...]
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